Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden „AGB" genannt) bilden Bestandteil aller Kaufverträge über den Verkauf von Waren, die zwischen der KBNK s.r.o., ID-Nr: 625 01 801, mit Sitz in Palackého 780, 394 68 Žirovnice, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts in České Budějovice, Abteilung C, Registerordner 4727, als Lieferant (nachfolgend "Verkäufer" genannt) und ihrem Abnehmer (nachfolgend "Käufer" genannt) (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt; Verkäufer und Käufer nachfolgend gemeinsam auch "Vertragsparteien" oder einzeln "Vertragspartei" genannt) abgeschlossen werden. Diese AGB gelten nicht für Kaufverträge, in denen der Ausschluss dieser AGB ausdrücklich vereinbart wurde. Diese AGB gelten nur für Käufer, die keine Verbraucher im Sinne des § 419 BGB sind.
    2. Der Kaufvertrag besteht aus folgenden Dokumenten:
      1. Preisangebot des Verkäufers;
      2. Bestellung des Käufers, die eine Identifizierung (Nummer und Ausstellungsdatum) des Preisangebots des Verkäufers enthält; und
      3. diese AGB.
      Der Kaufvertrag kommt durch die bedingungslose Annahme des Preisangebots des Verkäufers und dieser AGB durch den Käufer in Form einer dem Verkäufer zugestellten Bestellung des Käufers zustande. Falls die Bestellung des Käufers zusätzliche Bedingungen oder Abweichungen vom Preisangebot des Verkäufers und/oder von diesen AGB enthält, kommt der Kaufvertrag erst in dem Moment zustande, in dem der Verkäufer die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt.
      Sämtliche eventuellen Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Kaufvertrages bedürfen der Schriftform.
    3. Alle Lieferungen, die im Rahmen des Kaufvertrags erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage des Kaufvertrags, einschließlich dieser AGB. Dies schließt die Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers aus, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer schriftlich akzeptiert.
    4. Individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. Diese individuellen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  2. Zahlung des Kaufpreises
    1. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, beginnt das Recht des Verkäufers auf Rechnungsstellung zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren an den Käufer oder an den ersten Frachtführer, wenn der Versand der Waren zwischen den Parteien vereinbart wurde.
    2. Der Kaufpreis einschließlich aller Steuern und Gebühren ist am Fälligkeitstag in der vereinbarten Währung und ohne Abzug zu zahlen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen des Kaufpreises ohne Zustimmung des Verkäufers zurückzuhalten oder mit seinen Forderungen gegenüber dem Verkäufer zu verrechnen.
    3. Das Fälligkeitsdatum der vom Verkäufer ausgestellten Rechnungen beträgt 14 Tage nach deren Zustellung an den Käufer, es sei denn, auf der Rechnung ist ein anderes Fälligkeitsdatum angegeben.
    4. Käufer, der mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug ist, ist verpflichtet, dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des geschuldeten Betrages für jeden Tag des Verzugs zu zahlen. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt den Anspruch des Verkäufers auf Ersatz des Verzugsschadens des Käufers in einer die Vertragsstrafe übersteigenden Höhe nicht aus.
    5. Diskont-, Wechsel- und Akkreditivkosten gehen zu Lasten des Käufers.
    6. Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Käufers (insbesondere im Falle einer Konkurserklärung, eines Eintritts in die Liquidation des Käufers usw.) oder im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers mit einer Forderung des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, auch die bisher nicht erfüllten Lieferungen aus allen mit dem Käufer abgeschlossenen Kaufverträgen zurückzuhalten, ohne dass dies eine Verletzung eines Kaufvertrags oder ein Rücktrittsrecht des Käufers von einem Kaufvertrag darstellt.
  3. Lieferbedingungen
    1. Die im Kaufvertrag angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung des Käufers durch den Verkäufer, sofern nicht anders vereinbart wurde. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist durch den Verkäufer stellt keine wesentliche Vertragsverletzung dar. Die Einhaltung der Lieferfrist durch den Verkäufer setzt die Mitwirkung des Käufers, insbesondere die Abklärung aller technischen und kaufmännischen Voraussetzungen voraus. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn sich die Lieferung aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Käufers verzögert.
    2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in den Fällen, in denen sich die Lieferung aufgrund von Umständen verzögert, die eine Haftung des Verkäufers nach § 2913 Abs. 2 BGB ausschließen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über diese Umstände zu informieren. Dauern diese Hindernisse länger als einen Monat, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. In solchen Fällen hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
    3. Etwaige zusätzliche Anforderungen des Käufers hinsichtlich der Änderung des Kaufvertrags verlängern (sofern sie vom Verkäufer akzeptiert werden) die Lieferfrist entsprechend. Werden die Forderungen des Käufers nach einer Änderung der Qualität der Ware akzeptiert, so gilt dies vorbehaltlich des Rechts des Verkäufers auf eine angemessene Preisanpassung. Der Verkäufer ist in diesem Fall von der Haftung für Mängel befreit, die infolge eines nicht normgerechten technischen Verfahrens zur Erfüllung der Anforderungen des Käufers entstanden sind.
    4. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung länger als 1 Monat in Verzug, so ist der Käufer erst nach Ablauf einer vom Verkäufer gesetzten angemessenen (mindestens aber 14-tägigen) Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, es sei denn, es liegt ein Fall gem. Abs. 2 vor.
    5. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung der Ware aufzuschieben, wenn der Käufer seine Verpflichtungen, deren Erfüllung nach dem Kaufvertrag der Lieferung der Ware hätte vorausgehen müssen, nicht erfüllt hat oder wenn der Verkäufer nach dem Vertrag Umstände festgestellt hat, die zu Recht Anlass zu der Besorgnis geben, dass der Käufer seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird. Ein solcher Umstand liegt unter anderem dann vor, wenn der Käufer seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus dem vorangegangenen Kaufvertrag nicht erfüllt hat.
    6. Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware länger als 14 Tage ab Zustellung der Abhol - oder Abnahmeaufforderung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, für jeden Verzugstag ab Zustellung der Abhol - oder Abnahmeaufforderung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des vertraglichen Lieferpreises zu verlangen. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt den Anspruch des Verkäufers auf Ersatz des Verzugsschadens des Käufers in einer die Vertragsstrafe übersteigenden Höhe nicht aus.
    7. Gerät der Käufer mit der Annahme der Ware länger als 60 Tage ab Zustellung der Aufforderung zur Abholung und Übernahme in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Hierdurch werden die Ansprüche des Verkäufers auf Schadensersatz nicht berührt.
  4. Übergang der Gefahr der Beschädigung von Waren
    1. Übergibt der Verkäufer die Ware an einen Spediteur zum Zwecke des Transports zum Käufer, so geht die Gefahr der Beschädigung der Ware im Moment der Übergabe an den ersten Spediteur auf den Käufer über. Nimmt der Käufer die Ware direkt ab, so geht das Schadensrisiko zum Zeitpunkt der Abnahme der Ware auf den Käufer über.
    2. Wird die Lieferung der Waren aufgrund von Anweisungen oder Wünschen des Käufers angehalten oder verzögert, so gehen die zusätzlichen Kosten, die beiden Parteien im Zusammenhang mit einer solchen Unterbrechung oder Verzögerung der Lieferung entstehen, zu Lasten des Käufers.
  5. Qualität der Waren
    1. Die Ware muss die vom Käufer im gültig abgeschlossenen Kaufvertrag geforderte Qualität oder die nach der einschlägigen technischen Norm oder die für die betreffende Warenart üblichen Eigenschaften aufweisen.
    2. Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel können innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung geltend gemacht werden. Eine Reklamation gilt als fristgerecht, wenn sie am letzten Tag der Frist mit allen Einzelheiten an den Verkäufer gesendet wird.
    3. Der Reklamation ist eine Kopie des Lieferscheins und die Angabe des Kaufvertrags beizufügen, auf dessen Grundlage die Lieferung erfolgt ist. Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel an der reklamierten Ware zu beschreiben und alle relevanten Dokumente im Zusammenhang mit dem reklamierten Mangel beizufügen.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren geht vom Verkäufer auf den Käufer zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Zinsen und Vertragsstrafen über. Der vorstehende Satz gilt auch für gelieferte Waren, die vom Käufer mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder sonst verarbeitet wurden.
    2. Bei der Zahlung mit Wechsel oder Scheck wird die Ware durch Einlösung bezahlt.
  7. Erfüllungsort
    1. Erfüllungsort ist der in der Bestellung angegebene Ort, je nach Art der Beförderung:
      1. Umfasst die Leistung des Verkäufers den Transport der Ware zum Käufer, so ist der Erfüllungsort der Ort, an dem die Ware an den Käufer übergeben wird. Wird der Transport durch einen anderen Frachtführer oder ein anderes Transportmittel des Käufers besorgt, ist Erfüllungsort das Versandlager des Verkäufers, wo die Ware gegen Bestätigung des Lieferscheins an den Käufer oder den ersten Frachtführer übergeben wird.
      2. Erfolgt der Transport mit einem Transportmittel des Verkäufers, wird der Transportpreis in der Rechnung nach der tatsächlichen Entfernung und nach dem im Angebot des Verkäufers angegebenen Kilometersatz berechnet.
  8. Mehrwegverpackungen und Transportmittel
    1. Die als Gegenstand der Erfüllung des Kaufvertrags vereinbarte Ware wird dem Käufer in Mehrwegverpackungen geliefert. Der Verkäufer hat dies auf dem Lieferschein und der Rechnung anzugeben. Bei Lieferung stellt der Verkäufer den Beschaffungspreis der Mehrwegverpackung in Rechnung. Die Verpackung wird innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung der Ware zurückgenommen, und der Käufer ist verpflichtet, sie dem Verkäufer am Geschäftssitz des Verkäufers zurückzugeben. Bei der Rückgabe von unbeschädigten Verpackungen stellt der Verkäufer dem Käufer einen steuerlichen Korrekturbeleg (Gutschrift) in Höhe des Preises der zurückgegebenen unbeschädigten Verpackungen aus. Die Art und Anzahl der Verpackungen wird auf der Gutschrift vermerkt.
    2. Gibt der Käufer die beschädigte Verpackung an den Verkäufer zurück, hat der Verkäufer das Recht, den dem Käufer gutgeschriebenen Betrag entsprechend zu kürzen oder die Annahme der beschädigten Verpackung zu verweigern. Verweigert der Verkäufer die Annahme der beschädigten Verpackung, so hat der Käufer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises oder eines Teils davon.
    3. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Verpackungen des Käufers auch nach Ablauf der Rückgabefrist anzunehmen.
  9. Abschließende Bestimmungen
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am in Kraft und werden am 2. 11. 2021 wirksam.
    2. Für die durch den Kaufvertrag begründeten Beziehungen zwischen den Parteien, die im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt sind, gilt das Recht der Tschechischen Republik, insbesondere die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (ZGB).
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